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Benutzung & Gebühren

Benutzung

Die Bibliothek Wettswil ist während der Öffnungszeiten für alle zugänglich.

Gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises wird ein persönlicher Benutzungsausweis ausgestellt, der bei jeder Ausleihe vorzuweisen ist. Namens- oder Adressänderungen sowie der Verlust des Benutzungsausweises sind mitzuteilen.

Die Anzahl der Medien, die ausgeliehen werden können, ist nicht beschränkt. Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre dürfen mit der Schülerkarte max. 12 Medien ausleihen, davon keine DVDs, CD-ROMs und Nintendo DS-Spiele.

Die maximale Ausleihdauer beträgt für Bücher, Hörbücher, Tonies und Spiele vier Wochen, Zeitschriften, DVDs und Konsolenspiele zwei Wochen. Eine dreimalige Verlängerung ist möglich, sofern für das Medium keine Reservation vorliegt.

Medien können vorbestellt werden. Vorbestellte Medien liegen 7 Tage zur Abholung bereit. Werden sie innerhalb dieser Frist nicht abgeholt, verfällt die Reservation.

Medien, die nicht im eigenen Bestand vorhanden sind, können über die Regionalbibliothek in Affoltern kostenlos bezogen werden, falls sie dort vorhanden sind.

Für die Ausleihe von e-Medien gelten die Nutzungsbestimmungen der Verbundbibliothek Dibiost. Die Nutzung von e-Medien ist in den bezahlten Jahreskarten inbegriffen.

Gebühren / Kosten

Für die Ausleihe wird eine Jahresgebühr erhoben. Es fallen keine weiteren Ausleihgebühren an.

Bei Überschreitung der Ausleihdauer wird kostenpflichtig gemahnt. Nach dreimaliger erfolgloser Mahnung werden die Kosten einer Ersatzanschaffung in Rechnung gestellt.

Die Bibliothek ist darauf bedacht, Medien nur in gutem Zustand auszuleihen. Ausgeliehene Medien sind in dem Zustand, in dem sie ausgeliehen wurden, zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust der ausgeliehenen Medien werden die entsprechenden Kosten in Rechnung gestellt.

Die Haftung der Bibliothek wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftpflicht für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger ausgeschlossen.

Bei Verstoss gegen die Benutzungsordnung, Störung des Bibliotheksbetriebs sowie vorsätzlicher Schädigung der Bibliothek kann das Benutzungsrecht eingeschränkt, bei schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoss befristet oder auf Dauer entzogen werden.

Gegen Entscheide der Bibliotheksleitung ist der Rekurs an die Primarschulpflege möglich. Dieser Entscheid ist abschliessend.

Änderungen der Benutzungsordnung können durch Anschlag bekannt gegeben werden.

Diese Benutzungsordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft und ersetzt alle früheren.

Wettswil, Juli 2021
Die Bibliotheksleitung 

Benutzungsordnung_2021 [pdf, 9.0 MB]

Gebühren

Ausleihe

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gratis. (Einschränkungen siehe Benutzungsordnung

Familien (Mehrpersonenhaushalte)

  • Jahresgebühr CHF 60.00

  • Einzelausleihe CHF 4.00 pro Medium

Einzelpersonen (Einpersonenhaushalte)

  • Jahresgebühr CHF 40.00

  • Einzelausleihe CHF 4.00 pro Medium

Lehrlinge, Schüler und Studenten bis 25 Jahre

  • Jahresgebühr CHF 20.00

  • Einzelausleihe CHF 4.00 pro Medium

Onleihe (zur Ausleihe von e-Medien)

  • Jahresgebühr CHF 25.00

Rückrufe

Bücher, Hörbücher, Musik-CDs, Zeitschriften und Spiele

  • 1. Rückruf CHF 4.00

  • 2. Rückruf CHF 8.00

  • 3. Rückruf CHF 12.00

DVDs CD-ROMs und Nintendo DS-Spiele

  • 1. Rückruf CHF 6.00

  • 2. Rückruf CHF 12.00

  • 3. Rückruf CHF 18.00

Weitere Umtriebe werden zusätzlich verrechnet.

Medienersatz

Alle Medien im 1. Jahr: Neupreis + CHF 5.00 Bearbeitungsgebühr.

Ältere Medien: 10 % Abschreibung pro Jahr, jedoch min. 50% des Neupreises + CHF 5.00 Bearbeitungsgebühr.

Bei Gesellschaftsspielen wird pro fehlendem/defektem Teil eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.00 erhoben.

Änderungen der Gebührenordnung können durch Anschlag bekannt gegeben werden.

Diese Gebührenordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft und ersetzt alle früheren.

Wettswil, Juni 2021
Die Bibliotheksleitung

Gebührenordnung_2021 [pdf, 41 KB]